BVerfG zum Verbot von Satellitenschüsseln
Kurzfassung
MIETRECHT: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass in zivilgerichtlichen Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern über die Anbringung von Parabolantennen stets eine einzelfallbezogene Abwägung vorzunehmen ist. Hierbei sind die Eigentümerinteressen des Vermieters dem Informationsinteresse des Mieters gegenüberzustellen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 31.03.2013; 1 BvR 1314/11).
Verbot ist in Einzelfällen unzulässig
Verfassungsrechtlich unbedenklich dürfe danach im Regelfall ein entsprechendes Verbot sein, wenn der Vermieter dem Mieter einen
Kabelanschluss zur Verfügung stellt.
Anders liege der Fall u.U. bei einem gegenüber dauerhaft in Deutschland lebender
ausländischer Staatsangehörigen ausgesprochenen Verbot. Sollte eine angemessene Zahl von Programmen aus dem jeweiligen Heimatland nicht über den Kabelanschluss, sondern nur über eine Parabolantenne empfangbar sein, sei dies bei der Abwägung gesondert zu berücksichtigen.
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